Auswirkungen des Coronavirus auf den Sport – Update des FLVW vom 10. März 2020

Der CORONA-Virus bestimmt aktuell das Leben aller Menschen auf dem gesamten Erdball. Auch auf die sporttreibenden Menschen wirkt sich der Virus selbstverständlich aus. Die Verantwortlichen des SC Rot-Weiß Nienborg stehen im ständigen Kontakt mit den Verantwortlichen in der Gemeinde Heek. Bei Bedarf werden wir die erforderlichen Maßnahmen treffen.

Der FLVW hat heute (10.03.2020) folgendes Update auf seiner Webseite veröffentlicht:

Vor dem Hintergrund der ersten bestätigten Fälle von mit dem Coronavirus infizierten Menschen in NRW informiert der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) an dieser Stelle fortlaufend über Auswirkungen auf den Fußball-Spielbetrieb und auf das Wettkampfwesen in der Leichtathletik. Ferner finden Sie weitere Informationen und Handlungsempfehlungen rund um das Theme Coronavirus.

Die Task Force des Fußball- und Leichtathletik-Verbands Westfalen (FLVW) informiert seine Vereine, dass Spiele ausschließlich unter Umsetzung der Verordnungen des NRW-Gesundheitsministeriums vom 10. März ausgetragen werden. Dies gilt auch für Entscheidungen der örtlichen Behörden, Veranstaltungen nur mit einer gewissen Personenanzahl stattfinden zu lassen. Aufgrund der Tatsache, dass die Zahl der Amateurspiele mit einem Zuschaueraufkommen in Höhe von 1.000 Zuschauern überschaubar ist, gilt hier das Vorgehen zur Prüfung des Einzelfalls in Absprache mit den zuständigen Behörden.

Aktuell plant der FLVW die laufende Saison 2019/2020 wie vorgesehen bis zum Sommer 2020 zu Ende zu spielen, um Auf- und Absteiger zu ermitteln und Vereinen für die kommende Saison Planungssicherheit zu geben.

Der FLVW steht mit den örtlichen Gesundheitsbehörden und Krisenstäben in Kontakt, um auf mögliche Entwicklungen umgehend zu reagieren und dies dann auch zu kommunizieren. Darüber hinaus gilt, dass im Fall einer diagnostizierten Corona-Infektion bzw. eines Verdachts mit Quarantäneanordnung im direkten Vereinsumfeld der Staffelleiter zu informieren ist. Dann wird das betreffende Spiel verlegt. Der Ausfall einzelner Spielerinnen und Spieler, die bei einem Verdacht nicht in direktem Kontakt zur Mannschaft standen und stehen, berechtigt grundsätzlich nicht zu einer Spielabsetzung. Hier ist die Verhältnismäßigkeit zu wahren, da in anderen Fällen von Erkrankungen und Verletzungen keine Absetzung möglich ist, um überhaupt einen geregelten Spielbetrieb betreiben zu können.

„Der Ministerpräsident hat in der Pressekonferenz ausdrücklich das Solidarprinzip betont, dass auch ich noch einmal unterstreichen möchte. Alle Vereine sind daher aufgefordert, aktiv zu prüfen, ob es Spielerinnen und Spieler in ihren Mannschaften gibt, die in den vergangenen zwei Wochen aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind. Das gilt auch für Fans von Amateurfußballvereinen“, appelliert Präsident Gundolf Walaschewski an das Verantwortungsbewusstsein jedes Einzelnen.  

https://www.flvw.de/news/detail/coronavirus-aktuelle-informationen-zum-spielbetrieb-und-wettkampfwesen/